Kindergrundsicherung: Wo genau sind die Verbesserungen für Alleinerziehende?
Berlin, 6. September 2023. Nach zähen Ringen um Finanzierung und konkrete Ausgestaltung hat sich die Ampel-Koalition auf einen Entwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung geeinigt. Der vorliegende Referentenentwurf stellt aus Sicht des VAMV allenfalls einen ersten Schritt zu einer Kindergrundsicherung dar. In der Zusammenschau ist nicht erkennbar, wo die viel gepriesenen Verbesserungen für Alleinerziehende liegen sollen. Als sehr positiv begrüßt der VAMV, dass Unterhalt und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrages zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Das ist wichtig, denn sonst hätte ausgerechnet die Kindergrundsicherung für Kinder von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen, die heute Kinderzuschlag erhalten, eine Verschlechterung bedeutet. Allerdings wird für Einelternfamilien im SGB II diese Verbesserung wieder aufgefressen. Denn der Teil des Kindergarantiebetrags, der nicht für die grundlegenden Bedarfe des Kindes verwendet werden muss, kann immer noch auf den elterlichen Bedarf angerechnet werden. Kinder im Schulalter würden ihren Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss verlieren, wenn Alleinerziehende nicht mindestens ein eigenes Einkommen von 600 Euro vorweisen können. „Erwerbsanreize“ als Begründung dafür gehen an der Lebensrealität von Alleinerziehenden vorbei. Heute Kinderzuschlagsberechtigten drohen sogar Verschlechterungen, z.B. wenn der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung für Umgangstage gekürzt wird und Unterhalt ab 500 Euro den Zusatzbetrag stärker reduziert also es jetzt beim Kinderzuschlag der Fall ist
Der VAMV fordert daher dringend Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf, damit die Kindergrundsicherung tatsächlich eine Verbesserung für Alleinerziehende bringt und keine Mogelpackung wird.
Perspektivisch muss die geplante neue Leistung zu einer echten Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden: Diese muss Kindern aus Familien ohne oder mit kleinen Einkommen tatsächlich soziokulturelle Teilhabe ermöglichen. Dafür braucht es eine substanzielle Verbesserung in der Höhe, die sich am Bedarf von Kindern und nicht am Budget der Staatskasse orientiert.
Die VAMV-Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung steht unten als Download für Sie bereit.