Bündnis Kindergrundsicherung räumt mit Mythen auf!
Berlin, 22. Mai 2023. Bereits seit 2009 setzt sich das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG dafür ein, dass Kinderarmut wirksam bekämpft wird. Das Bündnis aus inzwischen 20 Verbänden und 13 unterstützenden Wissenschaftler*innen fordert dafür die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Hierfür sollen große Teile der bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder sowohl gebündelt und automatisiert als auch auf ein armutsverhinderndes Niveau erhöht werden. Mit dieser echten Kindergrundsicherung sollen alle Kinder in Deutschland so finanziell ausreichend abgesichert werden, dass sie unabhängig von ihrem Elternhaus echte Teilhabechancen erhalten.
Die Verhandlungen der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung sind derzeit umfangreich Gegenstand der öffentlichen Debatten. Das Bündnis nimmt dabei mit Sorge zur Kenntnis, dass immer wieder Mythen und Vorurteile zur Kindergrundsicherung und Armutsbetroffenheit kursieren. Diese möchte das Bündnis mit folgender Zusammenstellung ein für alle Mal abräumen: https://kinderarmut-hat-folgen.de/Mythen-zur-Kindergrundsicherung
Hierzu sagt Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV): „Die Behauptung, dass Eltern zusätzliche Leistungen für Kinder in Zigaretten, Alkohol und Flachbildschirme investieren, ist wissenschaftlich längst widerlegt. Trotzdem hält sie sich hartnäckig. Das ist bitter für Alleinerziehende, die zu 42 Prozent besonders häufig in Armut leben. Denn sie sparen regelmäßig an sich selbst und müssen nach kreativen Lösungen suchen, um ihren Kindern mit wenig Geld eine schöne Kindheit zu ermöglichen. Obwohl viele von ihnen auf neue Kleidung oder eigene Freizeitaktivitäten verzichten, wird es finanziell eng, wenn der Vereinsbeitrag, ein Kindergeburtstag oder Besuch im Zoo anstehen. Familien mit kleinen Einkommen verdienen Respekt statt Vorurteile. Eine echte Kindergrundsicherung muss ein gutes Aufwachsen für alle Kinder ermöglichen. Das setzt voraus, dass die Kindergrundsicherung so ausgestaltet ist, dass sie am Lebensmittelpunkt des Kindes voll ankommt.“